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Ansicht eines Carthago Wohnmobils auf einer Landstraße zwischen Bäumen und Wiesen.

ÄNDERUNG BEI DER PSVA IN DER SCHWEIZ

Das hat sich für Sie verändert.

Alle Wohnmobile, welche nicht direkt in der Schweiz immatrikuliert sind und ein Gesamtgewicht von über 3,5 t haben, müssen in der Schweiz eine sogenannte pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) entrichten. Diese ist für das Befahren des gesamten öffentlichen Straßennetzes (unabhängig von Autobahnen) nötig. Und das selbst dann, wenn das Wohnmobil nicht bewegt wird und zum Beispiel auf einem Campingplatz steht. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem im Fahrzeugschein ausgewiesenen Gesamtgewicht des Wohnmobils. 

 

Die Bezahlung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe

Bisher konnte man den Betrag der PSVA über die App Via bezahlen. Diese wurde jedoch zum 01. Januar 2025 abgeschaltet. Als Ersatz hierfür steht nun das bereits bestehende Webportal. Außerdem kann die PSVA an besetzten Grenzübergängen auch direkt entrichtet werden.

Unter der Webanwendung Via Portal kann das Fahrzeug für die Bezahlung registriert werden. Als Beleg erhalten Sie eine E-Mail. Bezahlen Sie bereits vorab über das Via Portal wird auch die Wartezeit an der Grenze verkürzt. 

Bezüglich der Dauer gibt es drei Möglichkeit die PSVA zu buchen: 

  • für 1 bis 30 aufeinander folgende Tage
  • für 1 bis 11 aufeinander folgende Monate
  • für 1 Jahr

 Vor der Abschaltung der Via App gab es noch die Möglichkeit optional 10 Einzeltage zu buchen, was vor allem bei Durchreisenden sehr beliebt war. Eine Alternative für diese Option gibt es in der Webanwendung nicht.