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2,12 m 2,12 m I 138 DB I 141 LE Basisfahrzeug Fiat Ducato Fiat Ducato Serienfahrgestell AL-KO-Tiefrahmen 35 light AL-KO-Tiefrahmen 35 light Basismotorisierung Diesel 2,2 I (140 PS / 103 kW) Diesel 2,2 I (140 PS / 103 kW) Länge / Breite / Höhe (mm) 1) 2) 3) 6410 / 2120 / 2890 6670 / 2120 / 2890 Radstand (mm) 3525 3525 Doppelbodenhöhe / Doppelboden-Kellerstauraum (mm) 220 / 460 220 / 460 Stehhöhe im Wohnraum (mm) 1980 1980 Heckgarage Innenhöhe (mm) 1200 1200 Türbreite /-höhe Heckgarage Beifahrerseite (mm) 925 x 1140 1050 x 1140 Türbreite /-höhe Heckgarage Fahrerseite (mm) 680 x 1140 850 x 1140 Techn. zul. Gesamtmasse (kg) 9) 3.500 / 4.2501 3.500 / 4.2501 Masse in fahrbereitem Zustand (kg) 6) 2.825 (2.684-2.966) 2.875 (2.731-3.019) Herstellerseitig festgelegte Masse für Zusatzausrüstung in Serie (kg) 7) 332 279 Anhängelast max. (kg) 10) 2.000 2.000 Max. Anzahl Sitzplätze im Fahrbetrieb mit 3-Punkt-Gurt (Serie) 5) 4 4 Super-Lightweight www.carthago.com Die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs (z.B. 3.500 kg) darf im Fahrbetrieb keinesfalls überschritten werden. Überschreitet das Fahrzeug im Fahrbetrieb die technisch zulässige Gesamtmasse, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, vor jedem Fahrtantritt zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse (z.B. 3.500 kg) nicht überschreiten. 2. MASSE IN FAHRBEREITEM ZUSTAND Die Masse in fahrbereitem Zustand entspricht dem (Leer-) Gewicht des Fahrzeugs mit werkseitiger Serienausstattung (einschließlich Schmiermittel, Werkzeug, Reifenpannenhilfe und zu 90 % gefülltem Kraftstofftank) zuzüglich einem gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalgewicht für den Fahrer in Höhe von 75 kg. Die Masse in fahrbereitem Zustand beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Positionen: • das Leergewicht des Fahrzeugs samt Aufbau inklusive eingefüllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und Kühlflüssigkeiten; • die Serienausstattung, d.h. alle Ausstattungsgegenstände, die im werkseitig eingebauten Lieferumfang standard- mäßig enthalten sind; • der zu 100 % gefüllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (Fahrbefüllung gemäß Herstellerangaben. Die Herstellerangaben zur Fahrbefüllung finden Sie in den Verkaufsunterlagen (z.B. in den Preislisten). Diese beträgt je nach Baureihe 20 l bzw. 50 l) und eine zu 100 % gefüllte AluGasflasche mit einem Gewicht von 16 kg; • der zu 90 % gefüllte Kraftstofftank inklusive Kraftstoff; • der Fahrer, dessen Gewicht, unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht des Fahrers, pauschal mit 75 kg angesetzt wird. Es handelt sich bei der Masse in fahrbereitem Zustand also um die Grundkonfiguration des von Ihnen gewählten Fahrzeugmodells mit Serienausstattung plus einem gesetzlich festgelegten Pauschalgewicht von 75 kg für den Fahrer. Diese ändert sich durch die Auswahl Zusatzausrüstung (Ausstattungspakete, Sonderausstattung, Optionen). Angaben zu der Masse in fahrbereitem Zustand finden Sie für jeden Grundriss in unseren Verkaufsunterlagen (z.B. in den Preislisten). WICHTIGE RECHTLICHE UND TECHNISCHE HINWEISE FÜR DIE AUSWAHL UND KONFIGURATION IHRES REISEMOBILS Jedes Reisemobil ist im Straßenverkehr nur für ein bestimmtes Maximalgewicht zugelassen, das im Fahrbetrieb keinesfalls überschritten werden darf. Bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Reisemobils oder Vans (nachfolgend: „Reisemobil“) sind die technischen und gesetzlichen Grenzen für das Gewicht des Reisemobils deshalb von besonderer Bedeutung. Diese spielen im Rahmen der Konfiguration vor allem bei der Auswahl der Zusatzausrüstung (Ausstattungspakete, Sonderausstattungen und Optionen) eine entscheidende Rolle. Geregelt sind die technischen und gesetzlichen Vorgaben für das Gewicht Ihres Reisemobils in der EU-Durchführungsverordnung Nr. 2021/535 (bis Juni 2022: EU-Durchführungsverordnung Nr. 1230/2012). Diese gilt einheitlich innerhalb der Europäischen Union. Um Ihnen die Auswahl und Konfiguration Ihres Reisemobils unter Beachtung der gesetzlichen und technischen Vorgaben zu erleichtern, erläutern wir Ihnen nachfolgend wesentliche Begrifflichkeiten und Vorgaben dieser Verordnung und geben Ihnen einige Hinweise, die für die Konfiguration Ihres Fahrzeugs sowie die Auswahl Ihrer Zusatzausrüstung (Ausstattungspakete, Sonderausstattungen und Optionen) aus unserem werksseitigen Angebot besonders wichtig sind. Bitte lesen Sie diese vor der Konfiguration und Bestellung Ihres Fahrzeugs sorgfältig durch. Unsere Handelspartner bieten Ihnen bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Reisemobils ergänzende Hilfestellung. 1. TECHNISCH ZULÄSSIGE GESAMTMASSE Die technisch zulässige Gesamtmasse beschreibt das vom Hersteller festgelegte, grundrissbezogene zulässige Gewicht, das Ihr Reisemobil im beladenen Zustand maximal wiegen darf (z.B. 3.500 kg, 4.500 kg). Diese wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Die Angabe der technisch zulässigen Gesamtmasse für jeden Grundriss finden Sie in den technischen Daten, die in unseren Verkaufsunterlagen ausgewiesen sind (z.B. in den Preislisten). Abbildung in der Preisliste:

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