2,12 m 2,12 m I 138 DB I 141 LE Basisfahrzeug Fiat Ducato Fiat Ducato Serienfahrgestell AL-KO-Tiefrahmen 35 light AL-KO-Tiefrahmen 35 light Basismotorisierung Diesel 2,2 I (140 PS / 103 kW) Diesel 2,2 I (140 PS / 103 kW) Länge / Breite / Höhe (mm) 1) 2) 3) 6410 / 2120 / 2890 6670 / 2120 / 2890 Radstand (mm) 3525 3525 Doppelbodenhöhe / Doppelboden-Kellerstauraum (mm) 220 / 460 220 / 460 Stehhöhe im Wohnraum (mm) 1980 1980 Heckgarage Innenhöhe (mm) 1200 1200 Türbreite /-höhe Heckgarage Beifahrerseite (mm) 925 x 1140 1050 x 1140 Türbreite /-höhe Heckgarage Fahrerseite (mm) 680 x 1140 850 x 1140 Techn. zul. Gesamtmasse (kg) 9) 3.500 / 4.2501 3.500 / 4.2501 Masse in fahrbereitem Zustand (kg) 6) 2.825 (2.684-2.966) 2.875 (2.731-3.019) Herstellerseitig festgelegte Masse für Zusatzausrüstung in Serie (kg) 7) 332 279 Anhängelast max. (kg) 10) 2.000 2.000 Max. Anzahl Sitzplätze im Fahrbetrieb mit 3-Punkt-Gurt (Serie) 5) 4 4 Super-Lightweight Durch die herstellerseitig festgelegte maximale Masse für Zusatzausrüstung soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene sog. Mindest-Nutzlast nach der Auslieferung eines Fahrzeuges durch den Hersteller auch tatsächlich für die Zuladung zur Verfügung steht. Es kann also nur so viel Zusatzausrüstung bestellt und werkseitig eingebaut werden, dass noch hinreichend freies Gewicht für Gepäck und sonstiges Zubehör (sog. Nutzlast) verbleibt, ohne dass die technisch zulässige Gesamtmasse überschritten wird. Die Nutzlast errechnet sich, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse (dazu unter Ziffer 1.) die Masse in fahrbereitem Zustand (Nennwert laut Verkaufsunterlagen, dazu unter Ziffer 2.), die Masse der Mitfahrer (dazu unter Ziffer 3.) und die herstellerseitig festgelegte maximale Masse für Zusatzausrüstung abgezogen wird. Für Reisemobile schreibt der europäische Gesetzgeber eine feste Mindest-Nutzlast vor, die für Gepäck oder Sonstiges, nicht werkseitig verbautes Zubehör mindestens verbleiben muss. Diese Mindest-Nutzlast berechnet sich wie folgt: Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10 * (n + L) Bei einem Reisemobil mit einer Länge von 7 m und 4 zugelassenen Sitz- plätzen (einschließlich Fahrer) beträgt die Mindest-Nutzlast also z.B. 10 kg * (4 + 7) = 110 kg. Dabei gilt: „n“ = Höchstzahl der Mitfahrer zuzüglich des Fahrers und „L“ = Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern (einschließlich Nachkommastelle). 3.500 kg - 2.900 kg - 3*75 kg - 110 kg = 265 kg Technisch zulässige Gesamtmasse Masse in fahrbereitem Zustand Masse der Mitfahrer Mindestnutzlast Zusatzausrüstung Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung von dem im Typgenehmigungsverfahren festgelegten Standardwert für die Masse in fahrbereitem Zustand ausgeht, ohne die zulässigen Gewichtsabweichungen bei der Masse in fahrbereitem Zustand (siehe dazu unter Ziffer 2.) zu berücksichtigen. Wird der maximal zulässige Wert für die Zusatzausrüstung von (im Beispiel) 265 kg annähernd oder vollständig ausgeschöpft, kann es bei einer Gewichtsabweichung bei der Masse in fahrbereitem Zustand nach oben deshalb dazu kommen, dass die Mindest-Nutzlast von 110 kg zwar rechnerisch unter Ansatz des Standardwerts der Masse in fahrbereitem Zustand gewahrt ist, tatsächlich aber keine entsprechende Zuladungsmöglichkeit besteht. Bitte beachten Sie bei der Konfiguration Ihres Reisemobils, dass die Mindest-Nutzlast nicht unterschritten werden darf. Damit die Mindest-Nutzlast gewahrt bleibt, gibt es für jedes Fahrzeugmodell eine maximal bestellbare Kombination von Zusatzausrüstung. Im oben genannten Beispiel mit einer Mindest-Nutzlast von 110 kg dürfte die Gesamtmasse der Zusatzausrüstung bei einem Fahrzeug mit vier zugelassenen Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) und einer Masse in fahrbereitem Zustand von 2.900 kg z.B. maximal 265 kg betragen: Zur sog. Zusatzausrüstung zählen nach der gesetzlichen Definition alle nicht in der Serienausstattung enthaltenen optionalen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers – d.h. ab Werk – am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können (z.B. Markise, Fahrrad- oder Motorradträger, Satellitenanlage, Solaranlage, Backofen etc.). Angaben zu den Einzel- bzw. Paketgewichten der bestellbaren Ausstattungspakete, Sonderausstattungen und Optionen finden Sie in unseren Verkaufsunterlagen. Nicht zur Sonderausstattung in diesem Sinne gehört sonstiges Zubehör, das nach der Auslieferung des Fahrzeuges vom Werk durch den Händler oder Sie persönlich nachgerüstet wird. 5. HERSTELLERSEITIG FESTGELEGTE MAXIMALE MASSE FÜR ZUSATZAUSRÜSTUNG UND NUTZLAST Da auch der Einbau von Zusatzausrüstung rechtlichen und technischen Grenzen unterliegt, legen wir pro Grundriss und Fahrzeug den Wert der maximalen Masse für Zusatzausrüstung, die zusätzlich zur Serienausstattung am Fahrzeug angebracht werden kann (etwa durch die Auswahl von Ausstattungspaketen und/oder Sonderausstattung), hersteller- seitig fest. Dieser Wert darf bei der Auswahl und Konfi- guration Ihres Fahrzeugs nicht überschritten werden. Die Angabe der herstellerseitig festgelegten Masse für Zusatz- ausrüstung finden Sie in unseren Verkaufsunterlagen (z.B. in den Preislisten). Abbildung in der Preisliste:
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