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Ansicht eines Carthago Wohnmobils auf einer Landstraße zwischen Bäumen und Wiesen.

VERKEHRSSCHILDER FÜR WOHNMOBILE

Welche Sie kennen sollten, um sicher in Ihrem Carthago unterwegs zu sein.

Das Reisen mit dem Wohnmobil steht für Freiheit und Abenteuer. Doch um die schönsten Orte sicher zu erreichen, ist es wichtig, die Verkehrsregeln der StVo zu kennen und die Verkehrsschilder richtig zu verstehen. Nur damit sind alle Verkehrteilnehmer sicher im Straßenverkehr unterwegs.

In diesem Tipps & Tricks Beitrag haben wir die wichtigsten Verkehrsschilder für Wohnmobile zusammengefasst.

Verkehrsschilder Gewicht

Gewichtsschilder zeigen an, welches Maximalgewicht für Straßen und Brücken erlaubt ist. Sie sollten folgende beachten, um Überlastungen und Bußgelder zu vermeiden.

 

Übersteigt Ihr Fahrzeug das Gesamtgewicht von 5,5t, darf die folgende Strecke nicht befahren werden.

Das Gleiche trifft auf Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen zu – in diesem Fall signalisiert das entsprechende Verkehrsschild ein Durchfahrtsverbot.

Das Gewicht muss auch auf mehrspurigen Straßen berücksichtigt werden. Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen sind verpflichtet, den rechten Fahrstreifen zu nutzen. Bei einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen dürfen auch die anderen beiden Fahrstreifen befahren werden.

Das Verkehrsschild zeigt ein Überholverbot für Fahrzeuge an, deren Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt.

Verkehrsschilder Höhe und Breite

Nach den Gewichtsbeschränkungen sind auch die Höhen- und Breitenbegrenzungen entscheidend, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge nicht ungeeignete Stellen befahren.

Ein Durchfahrtverbot gilt für Fahrzeuge, die eine Höhe von 3,8 Metern überschreiten, einschließlich aller Aufbauten auf dem Dach wie SAT-Antennen, Relings und ähnlichen Komponenten. Dieses Schild existiert ebenfalls für eine Höhe von 2,9 Metern.

Durchfahrtverbot für Fahrzeuge, einschließlich Wohnmobile, die mit Außenspiegeln und Ladung eine Breite von 2 Metern überschreiten.

Verkehrsschilder Parken

Bei diesem Schild ist das Parken für Reisemobile und PKW-Caravan-Gespanne ebenfalls gestattet.

Das Parken auf Bürgersteigen ist für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 2,8 Tonnen nicht erlaubt, da die Unterkonstruktion dieser Wege nicht für höhere Belastungen ausgelegt ist.

Die mit diesem Zusazuschild gekennzeichneten Parkplätze sind ausschließlich für Reisemobile reserviert.

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